Führerscheine
Führerscheinklasse B und BF17
Der Führerschein der Klasse B erlaubt das Fahren von Pkw und leichten Lkw bis 3.500 kg. Hier findest du alle wichtigen Informationen zu Voraussetzungen sowie zur theoretischen und praktischen Ausbildung.
Informationen zur Klasse B
Fahrzeugart: PKW und leichte LKW
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17.
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung.
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klassen: L, AM
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts
| ohne Vorbesitz | mit Vorbesitz einer anderen Klasse | |
|---|---|---|
| Grundunterricht | 12 | 6 |
| Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 |
| Gesamt | 14 | 8 |
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten
| ohne Vorbesitz | |
|---|---|
| Schulung auf Autobahnen: | 5 |
| Schulung auf Außerorts- oder Landstraßen (ohne Kraftfahrstraßen) | 4 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: | 3 |
| Gesamt | 12 |


