Führerscheine
Führerscheinklasse A
Der Führerschein der Klasse A berechtigt zum Fahren schwerer Krafträder ohne Leistungsbegrenzung. Hier findest du alle wichtigen Informationen zu Voraussetzungen sowie zur theoretischen und praktischen Ausbildung.
Informationen zur Klasse A
Fahrzeugart: Schwere Krafträder
„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Mindestalter:
- 24 Jahre
- 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
- 21 für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts
| ohne Vorbesitz | mit Vorbesitz einer anderen Klasse | |
|---|---|---|
| Grundunterricht | 12 | 6* |
| Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4* |
| Gesamt | 16 | 10* |
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
* Kein Pflichtunterricht bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten
| ohne Vorbesitz | mit Vorbesitz A1 oder A2 | |
|---|---|---|
| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | 3 |
| Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 4 | 2* |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 1* |
| Gesamt | 12 | 6 |
* Kein Pflichtunterricht bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.


