Führerscheine
Führerscheinklasse B196
Die Schlüsselzahl B196 ermöglicht das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 cm³ mit dem Autoführerschein. Hier findest Du alle wichtigen Informationen zu Voraussetzungen und zur erforderlichen Schulung für die Erweiterung B196.
Informationen zur Klasse B196
Fahrzeugart: Leichtkrafträder bis 125 cm³
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, einer Motorleistung von maximal 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von maximal 0,1 kW/kg.
Die Schlüsselzahl B196 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B. Es ist keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich – lediglich eine Fahrerschulung.
Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
Voraussetzungen:
- Mindestens 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter: 25 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Klasse B (mindestens 5 Jahre)
Beinhaltet Klassen: keine zusätzlichen Klassen
Mit der Schlüsselzahl B196 darfst Du Leichtkrafträder bis 125 cm³ fahren, ohne eine separate Motorradprüfung abzulegen. Die Erweiterung gilt nur innerhalb Deutschlands und eignet sich ideal für den Einstieg in die Motorradwelt oder für den täglichen Weg zur Arbeit.


