Führerscheine
Führerscheinklasse A1
Der Führerschein der Klasse A1 ermöglicht den Einstieg in die Motorradwelt mit Leichtkrafträdern bis 125 cm³. Hier findest du alle wichtigen Informationen zu Voraussetzungen sowie zur theoretischen und praktischen Ausbildung für die Klasse A1.
Informationen zur Klasse A1
Fahrzeugart: Leichtkrafträder
- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
- Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
- Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Beinhaltet Klasse: AM
Mindestalter: 16 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts
| ohne Vorbesitz | mit Vorbesitz einer anderen Klasse | |
|---|---|---|
| Grundunterricht | 12 | 6 |
| Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 |
| Gesamt | 16 | 10 |
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten
| ohne Vorbesitz | |
|---|---|
| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 |
| Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) | 4 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |
| Gesamt | 12 |


