Führerscheine
Führerscheinklasse AM
Der Führerschein der Klasse AM ermöglicht das Fahren von Mopeds, Rollern und leichten vierrädrigen Fahrzeugen bis 45 km/h. Hier findest du alle wichtigen Informationen zu Voraussetzungen sowie zur theoretischen und praktischen Ausbildung der Klasse AM.
Informationen zur Klasse AM
Fahrzeugart: Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige
Mit
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei-/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4 kW
- Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne Masse der Batterien) maximal 350 kg
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
- Kleinkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- Kleinkrafträdern nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm³, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Beinhaltet Klasse: Keine
Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts
| ohne Vorbesitz | mit Vorbesitz einer anderen Klasse | |
|---|---|---|
| Grundunterricht | 12 | 6 |
| Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 |
| Gesamt | 14 | 8 |
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung
Grundausbildung – keine Sonderfahrten
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.


